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(...) bereits ausgesprochene Versagungen unbürokratisch zurückgenommen werden. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das Asylsuchenden und geduldeten Personen noch derart grundsätzlich den Zugang zu einem Studium versagt. Dabei hat auch der Berliner Senat im August 2015 in seinem Flüchtlingskonzept betont, dass „die Aufnahme eines Studiums zukünftig nicht mehr aufenthaltsrechtlich untersagt werden soll“ - er setzt dieses aber noch nicht um. (...)
(...) Zu dem Punkt mit der Vorabquote für ausländische Studierende: Es ist richtig, dass Flüchtlinge in aller Regel in die Vorabquote für „ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind“ (§ 7 BerlHZG) fallen. Für diese Personen sind je nach Hochschule 5-8% reserviert. (...)