Geschwindigkeitsbegrenzung unverzichtbar, keine neue Straßen, dafür Ausbau von Gleisen, engere Taktung. Ausbau der Fahrradwege, Einschränkung großer Fahrzeuge
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Zudem hat er sich ausdrücklich vom Inhalt des Flugblattes distanziert und sich ausdrücklich für den Vorfall als solches entschuldigt. Das würdige ich ausdrücklich als richtige und wichtige Vorgehensweise.
Die Entscheidung, ob dies bei der AfD vorliegt, kann nach Art. 21. Abs.4 GG nur das Bundesverfassungsgericht treffen. Da einen entsprechenden Antrag nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können, ist eine aktive Unterstützung von Landesseite, unserer Fraktion oder von mir persönlich daher ohne Belang.
Letztlich würde sich ein jeder von uns sehr viel Geld sparen, gäbe es ein gut ausgebautes ÖPNV Netz und ein gutes Radwegenetz.
Dem Antrag zur Prüfung eines Parteiverbotes würde ich zustimmen. Wie sinnvoll ein Parteiverbot wäre, lässt sich nur schwer verkürzt zusammenfassen.