Frage von Christoph P. • 14.09.2008
Antwort ausstehend von Jürgen-Siegfried Hölzer REP
(...) Prävention/Erziehung hat für mich Vorrang vor Strafe. Wir müssen alle unsere gesellschaftlichen Chancen ergreifen, um -insbesondere junge- Menschen in unserer Gesellschaft stabil zu "machen". (...)
(...) Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Peschke, ich bin gegen eine dritte Startbahn. Dafür gibt es viele Gründe: Sie zerstört viel Natur und belastet die AnwohnerInnen mit Lärm. (...)