Frage an Joachim Hohloch von Christoph P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Hohloch,
in Baden-Württemberg gibt es für Strafgefangene (Jugendliche) das sogenannte "Projekt Chance" um sie vor dem negativen Einfluss bei einer Erstverurteilung im Strafvollzug zu schützen, da man der Meinung ist, dass sie erst im Strafvollzug "richtig" kriminell werden. Was halten Sie von solchen Strafmaßnahmen ?? Wäre so etwas in Bayern vorstellbar (oder gibt es so etwas schon ?) bzw ist es sinnvoll vom klassischen "Knast" gerade für Jugendliche wegzukommen um ihnen mehr Erziehung statt Strafe zu geben ??
Wie sollte in Zukunft mit Schwerverbrechern umgegangen werden (gerade mit psychisch labilen Personen) ? Welche Möglichkeiten sehen Sie ? Für immer Wegsperren (Knast/Psychatrie ...Extrembeispiel: sie in einer Sperrstadt sich selbst überlassen) oder versuchen sie zu resozialisieren (ist dies überhaupt möglich (Wiederholungstäter) ) ??
Mfg
Sehr geehrter Herr Peschke,
Ihre Fragen sind sehr komplex. Ich versuche sie vom Grundsatz her zu beantworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich sie nicht im Detail beantworte. Von Haus aus bin ich Pädagoge, kein Jurist bzw. Mediziner/Psychologe. Ein intensiver interdisziplinärer Austausch muss folgen.
Prävention/Erziehung hat für mich Vorrang vor Strafe. Wir müssen alle unsere gesellschaftlichen Chancen ergreifen, um -insbesondere junge- Menschen in unserer Gesellschaft stabil zu "machen". Förderung und Unterstützung der Familien, (Aus-) Bildung in Kindergarten, Schule, Beruf und Studium sind hier zentrale Bestandteile.
Ihre Frage im Zusammenhang mit "Schwerverbrechern" ist ebenfalls sehr differenziert zu betrachten: "Psychisch labile Personen" -wie Sie sagen- haben bereits heute entsprechende medizinische Versorgungsmöglichkeiten. "Ein für immer Wegsperren" ist mit Sicherheit nicht im Sinne unseres gesellschaftlichen Ideals.
Resozialisierung sollte, soweit das möglich ist, für uns das leitende Ziel sein.
Gestatten Sie mir aber auch eine abschließende Anmerkung: Opferschutz geht vor Täterschutz!
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hohloch