Frage von Hans M. • 28.03.2024
![Thorsten Glauber Portrait von Thorsten Glauber](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/thorsten_glauber_0_0.jpg?itok=XqLTOfCF)
Antwort ausstehend von Thorsten Glauber FREIE WÄHLER
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Schön, hier einmal eine nicht rein politische Frage zu lesen!
bitte schreiben Sie mir doch bitte auch noch persönlich, dann können wir bilateral einen Termin vereinbaren: gabriele.triebel@gruene-fraktion-bayern.de
außenpolitische Fragestellungen wie diese fallen nicht in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtages.