Frage von Simon E. • 20.07.2024
Antwort ausstehend von Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und ich bitte um Verständnis dafür, dass die Angelegenheit im alleinigen Zuständigkeitsbereich der DB AG und damit der Bundesebene liegt und nicht in den Aufgabenbereich des Freistaats Bayern fällt.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.