Unser Ziel ist die Mobilitätsfreiheit, das heißt Sie können individuell entscheiden, ob Sie sich mit dem Auto oder dem Lastenfahrrad bewegen wollen.
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Selbstverständlich wünschen wir uns alle Fahrradwege, die eine "Win-win" Situation für den Radfahrer und PKW-Fahrer darstellen. Dies ist häufig ein Zielkonflikt , deswegen ist es auch von zentraler Bedeutung Radwege zwischen den Stadtteilen zu schaffen.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Ich gehe davon aus, dass Wärmepumpen, deren Kältemittel PFAS beinhaltet, nicht ausgebaut werden müssen. Der Einsatz von PFAS soll in Zukunft reduziert werden.
Der Orts- und Familienzuschlag beträgt ab 1. Januar 2023 in Stufe 2/Ortsklasse 1 446,07 Euro und für das dritte Kind 436,16 Euro. Macht in Summe 882,23 Euro - also über 80 Euro mehr.
Ihre Frage bezieht sich in erster Linie auf den konkreten Vollzug.