Frage von Lotte M. • 16.03.2023
Antwort ausstehend von Wolfgang Fackler CSU
Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive und muss also solche einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Aufenthaltszeiten, während denen lediglich die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war (Duldung) werden dabei weder im geltenden Staatsangehörigkeitsrecht noch im zukünftig geplanten Recht berücksichtigt. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts (Duldung) werden bewusst nicht angerechnet, damit aus einem ungenehmigten Aufenthalt keine Privilegien entstehen.
Organspender zu werden ist – nach der aktuell in Deutschland geltenden „erweiterten Zustimmungslösung“ – eine bewusste und freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen.