Frage von Bernd V. • 06.05.2021
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
(...) Weder § 12 Abs. 2 der 12. BayIfSMV noch § 28b Abs. 1 Nr. 8, Abs. 9 IfSG sehen eine Ausnahme vom Nachweiserfordernis eines negativen Testergebnisses bei den zulässigen körpernahen Dienstleistungen der Friseure und Fußpfleger vor. (...)
(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Themen, die ein anderes Ressort betreffen, nicht bewerten kann. (...)