Frage von Guido L. • 16.01.2017
Antwort ausstehend von Horst Seehofer CSU
Sehr geehrter Herr Langenstück,
Ihre Fragen betreffen nicht den Aufgabenbereich als Abgeordneter, sondern den staatlichen Bereich.
Sie erhalten hierzu deshalb gesonderte Antwort aus der Bayerischen Staatskanzlei.
(...) sofern die von Ihnen angesprochene Plakatierung die Schwelle zur Strafbarkeit überschreitet, liegt die Zuständigkeit bei den Strafverfolgungsbehörden, gegen die Darstellung vorzugehen. Gegebenenfalls bestehen auch zivilrechtliche Ansprüche auf ein Einschreiten. (...)