(...) Für den Ausbau des Stromnetzes ist die Bundesregierung zuständig. Sie hat die Netzbetreiber - neben Amprion TenneT, EnBW Transportnetze, 50hertz - verpflichtet, die Planungen voranzutreiben. (...)
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(...) Juni 2012 verhält es sich so, dass dieser nur ein Jahr, also bis Juni 2013, rechtlich bindend war. Durch den Volksentscheid wurde die Stadt München als Gesellschafterin an der Zustimmung zu dem notwendigen Gesellschaftsbeschluss über den Baubeginn gehindert. Die Stadt München hat in der Gesellschafterversammlung der FMG ein Vetorecht. (...)
(...) Landtags als dessen Vorsitzender geleitet. Meine Stellungnahme zum Urteil des BayVGH zum Planfeststellungsverfahren zur 3. Start- und Landebahn habe ich u.a. (...)
(...) Bayern lehnt die kommerzielle Nutzung grüner Gentechnik in der Landwirtschaft ab und tritt für ein Selbstbestimmungsrecht der Regionen über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ein. Bayern hat sich daher gegen eine Zulassung des sog. (...)
(...) die Rechtsprechung ist gemäß Art. 20 und 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. (...)