(...) Das Prinzip des Haftungsausschlusses muss erhalten werden. (...) Notkredite der Gemeinschaft dürfen nur gewährt werden, wenn ansonsten die Stabilität der Eurozone als Ganzes gefährdet wäre. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Ihr Beispiel zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik die aktuelle Europolitik nicht akzeptieren, vielmehr sind sie verunsichert oder wütend, wie über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. (...)
(...) Zu der Frage, ob in Bayern eine Pflegekammer eingerichtet und wie diese ggf. ausgestaltet werden soll, führt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit intensive Gespräche mit den Beteiligten, insbesondere auch mit den Pflegeverbänden und den Trägern ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen. (...)
(...) Juli 2012 mit der Sie die Kosten eines Ausstiegs Griechenlands aus der Eurozone für Deutschland ansprechen. (...) Sollte Griechenland die Eurozone verlassen, ergeben sich hieraus vielfältige Konsequenzen, auch für Deutschland. Auf Grund der Vielzahl von Variablen, die ein solches Szenario beinhaltet, sind die Kosten eines Austritt Griechenlands nur schwer zu bestimmen. (...) Griechenland stellt nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Gesamtwirtschaftskraft der Eurozone dar. (...) Daher soll der Austritt Griechenlands aus der Eurozone nicht von vorn herein ausgeschlossen werden. (...)
(...) Juli 2012, in der Sie auf das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur Dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid eingehen. (...) Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz: CCS) bieten insoweit eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern. (...) Um die Eignung dieser CCS-Technologien zur Reduzierung von Kohlendioxidemissionen zu ermitteln, wurde mit dem Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz; KSpG) in Verbindung mit weiteren Gesetzesänderungen ein Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung der Abscheidungs- und Transporttechnologien sowie für die Demonstration der dauerhaften und umweltgerechten Speicherung in wenigen kleineren Speichern geschaffen. (...) Danach können die einzelnen Länder bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. (...) Vor diesem Hintergrund ist Bayern für die Speicherung von Kohlendioxid kein geeignetes Gebiet; es sind insoweit weder die räumlichen noch geologischen Voraussetzungen für eine technische Realisierung von Kohlendioxidspeichern vorhanden. (...)