Frage an Markus Söder von Ralf S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Söder,
ja ich weiss Sie sind in Bayern derzeit nicht für die Umwelt zuständig. Aber hier geht es um das CCS Gesetz welches vom Bundesrat nun beschlossen wurde. Vor ca, 2 Jahren haben Sie noch verlauten lassen das das damals vorgesehene CCS Gesetz nur durch Sie gestoppt wurde und freundlich in dei Kameras gelächelt. Nun hat sich die Situation auch für Bayern grundlegend geändert. Co2 Endlager können nur noch im Einzelfall verhindert werden und dies auch nur mit guten Gründen.
Frage 1 : Wie hat Bayern im Bundesrat gestimmt.
Frage 2 : Wie erklären Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Ihrem Wahlkreis das dort demnächst ein Co2 Endlager eingerichtet werden könnte, da auch hier die geologischen Gegebenheiten meines Wissens nach vorhanden sind ?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Sell
Sehr geehrter Herr Sell,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Juli 2012, in der Sie auf das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur Dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid eingehen.
Der Klimaschutz ist ein zentrales Anliegen der bayerischen Staatsregierung. Nach den Vorgaben des Bundes sollen bis zum Jahr 2050 die Kohlendoxidemissionen in Deutschland um 80% bis 90% gegenüber 1990 gesenkt werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz: CCS) bieten insoweit eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern.
Um die Eignung dieser CCS-Technologien zur Reduzierung von Kohlendioxidemissionen zu ermitteln, wurde mit dem Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz; KSpG) in Verbindung mit weiteren Gesetzesänderungen ein Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung der Abscheidungs- und Transporttechnologien sowie für die Demonstration der dauerhaften und umweltgerechten Speicherung in wenigen kleineren Speichern geschaffen.
Wesentlich für Bayern war im Rahmen der Bundesratsbehandlung die - letztlich erfolgreiche - Implementierung der Länderklausel des § 2 Abs. 5 KSpG. Danach können die einzelnen Länder bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Dabei sind sonstige Optionen zur Nutzung einer potenziellen Speicherstätte, die geologischen Besonderheiten der Gebiete und andere öffentliche Interessen abzuwägen. Damit ergibt sich zum einen ein Vorrang zu Gunsten konkurrierender Nutzungsmöglichkeiten des Untergrundes (in Bayern zum Beispiel Gasspeicher und Geothermienutzung) und zum anderen ein genereller Schutz von Bodenschätzen vor einer Kohlendioxid-Speicherung.
Vor diesem Hintergrund ist Bayern für die Speicherung von Kohlendioxid kein geeignetes Gebiet; es sind insoweit weder die räumlichen noch geologischen Voraussetzungen für eine technische Realisierung von Kohlendioxidspeichern vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder, MdL