Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) ich möchte mich ganz herzlich für Ihre Anfrage vom 12. August 2013 bedanken, in dem Sie die Problematik der weiterhin existierenden Ungleichbehandlung der Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz detailliert herausgearbeitet haben. Mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion im Landtag habe ich vereinbart, dass mein Antwortschreiben im Namen der gesamten Fraktion erfolgt. (...)
(...) Betreuungskräfte und Einsatzkräfte der Krisenintervention zählen grundsätzlich nicht zur zeitkritischen notfallmedizinischen Primärversorgung des Rettungsdienstes. Allerdings werden auch diese Kräfte vom Anwendungsbereich der Retterfreistellung erfasst, soweit sie bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle als Unterstützung alarmiert werden. (...)
(...) April 2013 in Kraft getretenen Art. 33a des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) wurde für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Rettungsdienst die sog. Retterfreistellung geschaffen. (...)
(...) Der öffentliche Dienst in Bayern ist geprägt von einem effizienten Miteinander von Arbeitnehmern und Beamten. (...) Die auf den ersten Blick fehlende Beitragsfinanzierung der Beamtenversorgung bedeutet aber nicht, dass sich die Beamtinnen und Beamten wirtschaftlich gesehen nicht an der Finanzierung der Versorgungsausgaben beteiligen würden. (...)