Gerade läuft die Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/24, in die ich aufgrund meiner Mitgliedschaft im Finanzausschuss involviert bin. Der Haushalt wird in zahlreichen präsenzpflichtigen Sitzungen diskutiert. Deshalb habe ich praktisch keine freien Termine, was mein Büro manchmal verzweifeln lässt.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Harald B. • 30.10.2022
Antwort von Reinhold Pix Bündnis 90/Die Grünen • 15.11.2022
Frage von Peter G. • 26.10.2022
Antwort ausstehend von Konrad Epple CDU
Frage von Peter G. • 26.10.2022
Antwort von Markus Rösler Bündnis 90/Die Grünen • 09.11.2022
Laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Energiepreispauschale (EPP), dass ein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung bezogen wird. Laut §19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes handelt es sich bei den Bezügen aus dem Vorruhestand jedoch um einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung. Aufgrund dieser bundesweit einheitlichen Regelung erhalten Bürger:innen mit Vorruhestandsbezügen keine EPP.
Frage von Margarete P. • 26.10.2022
Antwort ausstehend von Martin Rivoir SPD
Frage von Margarete P. • 25.10.2022
Antwort ausstehend von Raimund Haser CDU
Frage von Wilfried M. • 24.10.2022
Antwort ausstehend von Tobias Wald CDU