Energiepauschale für Bürger im Vorruhestand?
Sehr geehrter Herr Epple,
ich bin ehemaliger Bankmitarbeiter und bin seit 2020 im Vorruhestand. Meine Vorruhestandsbezüge werden steuerlich genauso behandelt wie während meiner aktiven Beschäftigung. Nach Auskunft meines Arbeitgebers, handelt es sich hier aber nicht um ein aktives Dienstverhältnis wofür mein Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von EUR 300 nicht auszahlen darf. Offensichtlich wurde diese Personengruppe schlichtweg im Gesetz vergessen. Wie stehen Sie zu dieser Situation?
Ich unterliege nach wie vor der normalen Einkommensteuer und habe die selben Energiekosten wie ein Beschäftigter oder auch Rentner. Nur weil ich im Vorruhestand bin, bekomme ich die Pauschale nicht? Kann ich die nicht bezahlte Energiepauschale steuerlich berücksichtigen lassen? Ich freue mich über eine klärende Antwort. Vielen Dank und freundliche Grüße
P. G.