(...) die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Justizvollzug leisten seit Jahren gute Arbeit – und das unter schwierigen Bedingungen mit nicht immer einfachen Menschen. Davon konnte ich mir bei meinem Besuch in der JVA Freiburg im April persönlich ein Bild machen. (...)
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(...) Die von Ihnen angesprochene Zulage kann nach dem Entwurf des § 21 Erschwerniszulagenverordnung (neu) Beamtinnen und Beamten gewährt werden, wenn und solange sie „zeitlich überwiegend“, d.h. mehr als 50% ihrer Arbeitszeit, länger als drei Monate Sicherungsuntergebrachte beaufsichtigen, betreuen oder behandeln. (...)
(...) Hingegen wird die Zulage für die im Vollzug der Sicherungsverwahrung eingesetzten Beamten im Gesetzentwurf damit begründet, dass die damit einhergehenden Belastungen für die Mitarbeiter erheblich sind und über das Amt hinausgehende besondere Erschwernisse darstellen. Zur Abgeltung dieser Erschwernisse und Belastungen ist diese Erschwerniszulage für Beamte des Justizvollzuges, die zeitlich überwiegend Untergebrachte in einer Abteilung für Sicherungsverwahrung beaufsichtigen, betreuen oder behandeln, vorgesehen. (...)
(...) Risiken müssen bekannt und auch beherrschbar sein. Daher wird unkonventionelles Fracking nach Schiefer- und Kohleflözgas oberhalb von 3.000 Metern Tiefe bis auf weiteres verboten. Zudem wird jegliches, d. (...)