Frage an Edith Sitzmann von Michael G. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Sitzmann,
in der Drucksache 15/6961 wird die Schaffung einer Erschwerniszulage nach §21EZulVOBW für den Bereich der Sicherungsverwahrung gefordert. Die schwierigen Aufgaben im Umgang mit Untergebrachten rechtfertigen einen solchen monetären Ausgleich. Der Werkdienst beschäftigt auch Untergebrachte, vermittelt u.a. Sozial- und Fachkompetenz, technisches Verständnis, arbeiten im Team, usw.......! Arbeitende Untergebrachte sind wesentlich umgänglicher und therapieoffener wenn sie einen strukturierten Tagesablauf besitzen als welche die nur in den Tag hineinleben. Wir stellen mit Untergebrachten Produkte her, die den Anforderungen unserer Kunden gerecht werden und somit auch verkauft werden können. Diese gesteigerten Anforderungen an den Werkbeamten werden hier in dieser Zulage nicht berücksichtigt, obwohl die Beschäftigung einen nicht unerheblichen Resozialisierungsfaktor darstellt. Meine Kollegen verstehen nicht, das die Politik uns Werkbedienstete hier im Prinzip mit unseren Forderungen auf eine amtsangemessene Besoldung ständig vergisst bzw. selbst bei einer kleineren Zulage ausnimmt! Wie stehen Sie als Abgeordnete zu diesem Thema und würden Sie uns bei unserem Anliegen unterstützen?
Sehr geehrter Herr Grunitz,
vielen Dank für Ihre Mail. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Justizvollzug leisten seit Jahren gute Arbeit - und das unter schwierigen Bedingungen mit nicht immer einfachen Menschen. Davon konnte ich mich ja auch vor Kurzem bei einem Besuch zusammen mit meinem Kollegen Jürgen Filius bei Ihnen überzeugen.
Der Werkdienst ist eine wichtige Einrichtung im Vollzug, die meine Fraktion sehr unterstützt. Er stärkt die Resozialisierung der Gefangenen, vermittelt Erfolgserlebnisse im Vollzug, bereitet auf das "Arbeitsleben danach" vor und stellt nicht zuletzt auch gute Produkte her. Damit der Vollzug hierfür gute Leute gewinnen kann, bekommen Anwärterinnen und Anwärter des Werkdienstes einen Sonderzuschlag von 55 % des Anwärtergrundbetrages. Innerhalb der Landesregierung gibt es schon länger Bestrebungen eine Erhöhung auf 70 % zu erreichen, die jedoch wegen der Konsolidierung des Landeshaushalts leider noch nicht zum Erfolg geführt haben.
Hingegen wird die Zulage für die im Vollzug der Sicherungsverwahrung eingesetzten Beamten im Gesetzentwurf damit begründet, dass die damit einhergehenden Belastungen für die Mitarbeiter erheblich sind und über das Amt hinausgehende besondere Erschwernisse darstellen. Zur Abgeltung dieser Erschwernisse und Belastungen ist diese Erschwerniszulage für Beamte des Justizvollzuges, die zeitlich überwiegend Untergebrachte in einer Abteilung für Sicherungsverwahrung beaufsichtigen, betreuen oder behandeln, vorgesehen.
Im Umgang mit Sicherungsverwahrten werden jedoch andere inhaltliche, physische und psychische Anforderungen an die Mitarbeiter gestellt als im Werkdienst, wo - wie Sie selbst schreiben - die Untergebrachten wesentlich umgänglicher sind, dies nicht zuletzt auch durch den guten Erfolg des Werkdienstes und Ihrer Arbeit!
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine Erstreckung dieser Zulage auf den Werkdienst derzeit nicht vorgesehen ist.
Meine Fraktion und ich werden uns allerdings dafür einsetzen, dass künftige finanzielle Spielräume auch für eine Aufwertung der Stellen im Justizvollzug - insbesondere in den unteren und mittleren Besoldungsgruppen - genutzt werden. Denn Sie alle leisten wichtige, harte und gute Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann