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(...) Die Notariatsreform ist rechtlich so konzipiert, dass auch ältere Notare im Landesdienst grundsätzlich die Möglichkeit haben, in die Freiberuflichkeit zu wechseln. So wurde insbesondere darauf geachtet, dass die formale Altersgrenze von 60 Jahren nach der Bundesnotarordnung für die von der Reform betroffenen Notare nicht gilt. (...)
(...) Klar ist jedoch auch, dass entsprechende alternative Regelungen gefunden werden müssen. Die Kirchen in Deutschland leisten gerade im sozialen Bereich hervorragende und allen offenstehende Arbeit. Mögliche Änderungen im Bereich der Staatsleistungen können nur in gemeinsamen Gesprächen und Verhandlungen mit den Kirchen gefunden werden. (...)
(...) Eine vollständige Trennung zwischen Staat und Kirche gibt das Grundgesetz nämlich keineswegs vor. Es besagt vor allem, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhalten muss, d.h. (...)