Frage an Wilhelm Halder von Dieter K. bezüglich Finanzen
Sind Sie gewillt, für die vollständige Trennung von Kirche und Staat einzutreten, wie sie im Verfassungsauftrag vorgegeben ist und als Folge die Finanzierung der Kirchen einzustellen?
Sehr geehrter Herr Kaiser,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat sehe ich in Deutschland weitestgehend verwirklicht. Bei der Finanzierung der Kirchen von staatlicher Seite muss man zwischen Kirchensteuern, Staatsleistungen und weiteren finanziellen Zuwendungen an die Kirchen in Deutschland unterscheiden. Für den Einzug der Kirchensteuer erhält der Staat eine pauschale Vergütung von 3-4 Prozent der Steuermittel. Der Staat leistet damit eine Art Dienstleistung, die er sich entsprechend bezahlen lässt. Auch bei weiteren finanziellen Zuwendungen von Seiten des Staates an die Kirchen (beispielsweise Erstattung von Religionsunterricht) sehe ich das Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche nicht verletzt.
Die Staatsleistungen an die Kirchen sind Folge der Säkularisation von Kirchengut und sind im Grundgesetz in Artikel 140 und in der Landesverfassung in den Artikeln 4-10 verankert. Dies wurden damit als Entschädigung an die betroffenen Kirchen zur Aufrechterhaltung ihrer Organisation beschlossen. Diese Staatsleistungen sind nicht zweckgebunden und stehen den Kirchen damit zu Finanzierung ihrer Aufgaben zur freien Verfügung.
Von Grüner Seite wird bereits seit längerem eine Neugestaltung des Religionsverfassungsrechts gefordert. Einem solchen stehe ich grundsätzlich positiv gegenüber. Klar ist jedoch auch, dass entsprechende alternative Regelungen gefunden werden müssen. Die Kirchen in Deutschland leisten gerade im sozialen Bereich hervorragende und allen offenstehende Arbeit. Mögliche Änderungen im Bereich der Staatsleistungen können nur in gemeinsamen Gesprächen und Verhandlungen mit den Kirchen gefunden werden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihr
Willi Halder