Frage von Michael B. • 13.12.2012
Antwort ausstehend von Jörg-Matthias Fritz Bündnis 90/Die Grünen
(...) Aus meiner persönlichen Sicht kann ich es nachvollziehen, dass bei einer feststehenden Entscheidung über die eigene religiöse Weltanschauung auch der Besuch des Religionsunterrichts "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr gewünscht ist. Demgegenüber steht die grundsätzliche Fragestellung, ob in der Zugehörigkeit zu einer religiösen Anschauung und dem dazugehörigen Unterricht nicht eine sehr weitreichende Entscheidung und Prioritätensetzung im eigenen Lebensplan zu sehen ist. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Kindesunterhalt. Da es sich um eine sehr persönliche Frage handelt, möchten ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an mein Landtagsbüro zu wenden. (...)