Grundprinzip unseres Erbrechts ist das Prinzip des Vonselbsterwerbs gemäß § 1922 I Bürgerliches Gesetzbuch (Universalsukzession), wonach mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes automatisch auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht.
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Nein.
beim Bau von Infrastruktur, egal ob für Bahntrassen, Straßen, Schulen etc. wird es immer Baustelleneinrichtungen geben, die manche Menschen zwingen, für eine gewisse Zeit ihre Gewohnheiten zu ändern
Transporte für Windkraftanlagen kosten die Steuerzahler*innen nichts. Sie werden über Wege geführt, die die Last tragen können. Entschädigungen gibt es nicht.
Ziel war es, die erneuerbaren Energien, die sich damals noch nicht selbst tragen konnten, über einen garantierten Mindestpreis in den Markt zu integrieren. Diese Aufgabe wurde erfüllt, weshalb die Vergütungssätze heute deutlich niedriger ausfallen als in der Anfangszeit.
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien haben wir uns wie folgt verständigt „die 2020er Jahre (…) zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie die Infrastruktur (zu) machen.