
Die Frage liegt aktuell dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor. Wir haben die Besoldung -neben den tariflichen Steigerungen- bereits weiter erhöht.
Die Frage liegt aktuell dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor. Wir haben die Besoldung -neben den tariflichen Steigerungen- bereits weiter erhöht.
Ich verweise auf die Antwort meines Kollegen Dr. Wadephul
In der aktuellen Finanzplanung für 2025 bis 2027 sind jährlich 250 Mio. Euro für die beiden Freiwilligendienst-Titel vorgesehen.
Wirtschaftsinteressen müssen gegen Gesundheitsinteressen abgewogen werden.
Den besonderen Belangen schwerbehinderter Menschen wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass die möglichen Abschläge auf die Rente bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auf max. 10,8 Prozent begrenzt sind.
Ich halte dies für ein völlig falsches Signal an alle Freiwilligendienste. Wir brauchen eine Stärkung und kein Kaputtsparen.