
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.
Im Hinblick auf die Rede von Hubert Aiwanger in Erding empfehle ich dringend, sich auch die fünf Sätze vor und nach dem anschließend vieldiskutierten Zitat zu vergegenwärtigen.
In drei Bundesländern wurde die AfD als offensichtlich rechtsradikal eingestuft und unterliegt der Überwachung durch den Verfassungsschutz.
Ich habe mich persönlich, wie auch die gesamte Union, in den Beratungen zum GEG und WPG immer kritisch zu den Plänen der Ampel-Regierung geäußert.
Wenn Leben und Gemeinwohl nicht aktiv gefährdet wird, sollte Forschung generell nicht begrenzt werden.
Auch wenn ich aufgrund der Erfahrungen mit der NPD zögere, ein Verbotsverfahren anzustreben, bin ich als Demokratin höchst alarmiert, was die AFD anbelangt und wünsche mir auch eine genaue Beobachtung durch den Verfassungsschutz, um auf keinen Fall den Zeitpunkt zu verpassen, wenn eingegriffen werden muss