
(...) Die Wahl fiel auf das Altonaer Museum, weil es in seinem Angebot Überschneidungen mit anderen Häusern gibt. Alle drei Schwerpunktthemen des Altonaer Museums sind bereits Schwerpunktthema in anderen Museen. (...)
(...) Die Wahl fiel auf das Altonaer Museum, weil es in seinem Angebot Überschneidungen mit anderen Häusern gibt. Alle drei Schwerpunktthemen des Altonaer Museums sind bereits Schwerpunktthema in anderen Museen. (...)
(...) Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände keine gesundheitlichen Probleme und Risiken auftreten. Es lagen damals lediglich ältere Studien und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken durch Handys und der damit, insbesondere bei schlechtem Empfang und stark strahlenden Geräten, verbundenen elektromagnetischen Bestrahlung des Kopfes in unmittelbarer Nähe vor. Aus diesem Grund wird seit Jahren auf die Herstellung strahlungsärmerer Handys hingewirkt und deshalb ist auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität vorgeschrieben. (...)
(...) Zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern - die wir im Alltag u.a. auch beim Fernsehen, bei Fernbedienungen oder beim Babyphone nutzen - hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen erlassen, die beim Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes beachtet werden. In Deutschland sind die Grenzwerte in der 26. (...)
(...) Mögliche Klagen müssen sich gegen den Betreiber der Mobilfunkanlage richten, beim BOS-Digitalfunk kann dies in Einzelfällen auch die öffentliche Hand sein. Ihre Frage nach dem Wissenschaftlichen Rest-Risiko ist auch eine Frage in der Abwägung zwischen Nutzung der Funktechnologie und dem notwendigen Gesundheitsschutz. Minimierung der Strahlung, Bündelung der Mobilfunkanbieter und der Funkmasten sowie eine begleitende Forschung sind für mich die wichtigsten Aufgaben beim Mobilfunk. (...)
(...) Die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen liegt derzeit bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Nach geltendem Recht können Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in Höhe von einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen bzw. acht Euro fordern. (...)
(...) Es liegt nahezu auf der Hand, dass der heutige moderne Staat Israel nicht von allen zionistischen Gruppierungen in gleicher Weise unterstützt und bejaht wird. Daraus jedoch zu schließen, Israel sei kein Staat der Juden, ist völlig abwegig. (...)