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Frage von Maria Theresia B. •

Frage an Tobias Brenner von Maria Theresia B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Brenner!

Zu den Funktürmen für den digitalen Behördenfunk(BOS), die zur Zeit in ganz Baden-Württemberg errichtet werden, habe ich folgende Fragen:

1.)Welche Behörde nimmt in Baden-Württemberg die Schadenersatzanträge der Bürger entgegen, die einen materiellen Schaden durch die Errichtung eines Funkturmes in der unmittelbaren Nähe ihrer Immobilie erleiden (siehe Dokumentation "Für zukunftsfähige Funktechnologien", Kapitel 4.5 "Wertminderung von Immobilien", Seite 25, Hrsg.: BUND
Deutschland e.V., Oktober 2008, Band 46, im Internet bei http://www.bund.net einsehbar)?

2.)Welchen Geldbetrag hat der Landtag im Haushalt für das Jahr 2010 vorgesehen für solche Entschädigungszahlungen an die Bürger?

3.)Wie schätzen Sie persönlich das sogenannte wissenschaftliche Rest-Risiko(WRR) ein, das von solchen BOS-Funtürmen möglicherweise für die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen könnte (Krebsrisiko, Leukämierisiko, Missbildungsrisiko für Ungeborene, zur Literatur, siehe ebenfalls unter der oben angegeebenen Literatur-Quelle)?

Hochachtungsvoll

Maria Theresia Bauer

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Sehr geehrte Frau Bauer,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail!

1. Bürger müssen sich wegen angeblicher Schadenersatzansprüche nicht an eine Behörde, sondern an den Verursacher wenden, im Zweifel an denjenigen, der den Funkturm errichtet hat, sofern dies genehmigungsfrei geschah. Bei Genehmigungspflicht ist ggf. die Gemeinde der Ansprechpartner. Im Zweifel empfehle ich jedoch, einen Anwalt zu konsultieren.

2. Aus 1. ergibt sich bereits, dass durch das Land keine Verpflichtung auf Schadenersatz besteht.

3. Schon vor Jahren wurde mit Mitteln des Bundes die Erforschung der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunk intensiviert.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände keine gesundheitlichen Probleme und Risiken auftreten. Es lagen damals lediglich ältere Studien und Erkenntnisse über die gesundheitlichen Risiken durch Handys und der damit, insbesondere bei schlechtem Empfang und stark strahlenden Geräten, verbundenen elektromagnetischen Bestrahlung des Kopfes in unmittelbarer Nähe vor. Aus diesem Grund wird seit Jahren auf die Herstellung strahlungsärmerer Handys hingewirkt und deshalb ist auch die Kennzeichnung der Strahlungsintensität vorgeschrieben. Der Verbraucher hat es damit also weitgehend selbst in der Hand, wie weit er sich diesem Risiko, das vom Handy ausgeht, aussetzt.
Dies auf die Problematik der Masten und Antennen zu übertragen, ist aufgrund der geltenden physikalischen Gesetze jedoch unsinnig, da die durch sie bedingten Strahlungsimmissionen auf den Menschen deutlich unterhalb derer liegen, denen man sich aussetzt, wenn man selbst mobil telefoniert.
Meine Fraktion verfolgt die Forschung und den Fortgang der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet gewissenhaft. Sollte sich eine potentielle Beeinträchtigung der Gesundheit und Entwicklung von Menschen und insbesondere Kindern herausstellen, so würden wir uns massiv für eine Überarbeitung der bisherigen Abstands- und Genehmigungsvorschriften einsetzen.

Die großangelegte Interphone-Studie der WHO, deren Ergebnisse im Februar 2006 veröffentlicht wurden und an der Institute aus 13 Ländern beteiligt waren, hat kein höheres Risiko für Handy-Nutzer herausfinden können, z.B. an einem Tumor zu erkranken, als bei Nicht-Handy-Nutzern.

Im Juni 2008 hat die Bundesregierung die Ergebnisse der bereits von der rot-grünen Regierung in Auftrag gegebenen Studie „Deutsches Mobilfunk-Forschungsprogramm“ veröffentlicht. In diesem (17 Mio. € teuren) Programm wurde über sechs Jahre und unter Betreuung des Bundesamtes für Strahlenschutz festgestellt, dass sich keine Anhaltspunkte für Erkenntnisse ergeben, die eine Änderung der bestehenden Grenzwerte nahelegen.

Sollten sich für Sie weitere Fragen ergeben, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Tobias Brenner MdL