Frage von Markus M. • 24.04.2024
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Ich selber war vergangenen Dienstag in Karlsruhe bei der Klage vor Ort, da auch Die Linke gegen das neue Wahlgesetz klagt.
Eine sofortige Einlösung des E-Rezepts ist zudem bereit jetzt möglich. Mir ist allerdings bekannt, dass es diesbezüglich einige Anlaufschwierigkeiten in den Praxen gab. Diese sollten allerdings inzwischen weitgehend abgestellt sein.
Das 2023 geänderte Wahlrecht ist aus meiner Sicht fragwürdig.
Die Bleibeperspektive ist ein wichtiges Thema, für das ich mich einsetze. Wir diskutieren zur Zeit unterschiedliche Modelle.