Frage von Horst G. • 06.05.2024
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
Um Demokratie vertrauenswürdiger zu gestalten, ist es auch erforderlich, dass Verantwortungsgefühl aller Wählerinnen und Wähler neu zu schärfen. Es liegt in unseren Händen, wer auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene entscheiden darf. Lassen wir uns dieses Recht nicht nehmen.
Um Umgehungsmechanismen zu vermeiden, brauchen wir einen europäischen Ansatz, weshalb wir mit der Novellierung der 37. BImSchV die Bundesregierung im Entschließungsantrag aufgefordert haben, bei der Europäischen Kommission auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinzuwirken.
Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.