Wir müssen noch stärker werden bei der Unterstützung der Ukraine.
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Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
Unmittelbar nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf Israel am 07. Oktober 2023 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das entwicklungspolitische Engagement auf den Prüfstand gestellt.
Diese Begrenzung und Bindung an die Region ist eine Abkehr vom expansiven Modernisierungspfad, weil wachsende globale Güterströme und Wertschöpfungsketten re-regionalisiert und limitiert werden.
Regionale/Komplementärwährung haben ihre Vorteile, aber eher lokal und nicht europaweit. Hier sollten wir uns auf den Euro konzentrieren.
Die Förderinstrumente der EU, des Bundes und der Länder wollen wir stärker miteinander verzahnen.