Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 01.07.2024

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist irreführend, da es diese nicht mehr gibt: Der offizielle Name ist „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Diese wird oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Portrait von Oliver Vogt
Antwort von Oliver Vogt
CDU
• 01.07.2024

Bezüglich des Alkoholkonsums könnte ich persönlich eine Null-Promille-Grenze akzeptieren, wie sie in einigen osteuropäischen Ländern existiert. Doch da wir in einem freiheitlichen Land leben, sollte der Staat diese Freiheiten nur dort einschränken, wo es zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist.

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