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(...) In der Tat bin ich überzeugt davon, dass ich mit meinen Entscheidungen die Interessen des Wahlkreises vertrete. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Der Beschluss der Unternehmensteuerreform ebenso wie die schrittweise Einführung der Rente mit 67 sind wichtige Weichenstellungen auch für die Unternehmen und Bürger im Kreis Heinsberg. (...)

(...) Bei einer Ehescheidung kann - entsprechend Ihrer Frage - der geschiedenen Ehefrau ein Versorgungsausgleichsanspruch zugesprochen werden, unabhängig davon, ob ihr ehemaliger Ehemann Beamter oder Angestellter/Arbeiter ist. (...) Das Weiterbestehen des Versorgungsausgleichsanspruchs nach der Wiederverheiratung ist daher unabhängig davon, ob der vormalige Ehemann im Öffentlichen Dienst beschäftigt war oder nicht. (...)

Sehr geehrter Herr Merz,