Frage von Christian M. • 07.06.2024
Antwort ausstehend von Kristine Lütke FDP
Ich habe mich dazu mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung gesetzt, die schnellstmöglich die technischen Voraussetzungen zur Beantragung der Chancenkarte auch aus dem Iran heraus sicherstellen.
Vorab erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde ja lediglich die Zusage, dass Sie eingebürgert werden können, dem müssen Sie dann ja zustimmen, was die Annahme der Staatsbürgerschaft ist.
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.