![Marie-Agnes Strack-Zimmermann Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/maszfraktionsebenedbt.jpg?itok=w7Xi3wfq)
Jedes Unternehmen, egal in welchem Bereich, hat heute ein Nachhaltigkeitsmanagement
Jedes Unternehmen, egal in welchem Bereich, hat heute ein Nachhaltigkeitsmanagement
Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsbürgerschaften ermöglicht. So können ausländische Personen in Deutschland sich einbürgern lassen, ebenso können Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen. Entsprechend können Sie ab dem 27. Juni die türkische Staatsangehörigkeit annehmen ohne die deutsche zu verlieren.
Beides stimmt. Sie können bereits jetzt schon eine zweite Staatsangehörigkeit beantragen. Sie dürfen Sie aber nicht vor dem 27. Juni annehmen.
Selbstverständlich besitzt auch der Deutsche Bundestag das Gesetzesinitiativrecht. Der Deutsche Bundestag macht aber nur eher selten davon Gebrauch. U. U. unterschätzen Sie auch die Komplexität einer solchen Gesetzesänderung.
Es ist daher leider korrekt, dass Sie sich derzeit aufgrund der fehlenden Arbeitszeitvoraussetzungen noch nicht für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft qualifizieren.