Frage von Ivonne R. • 17.10.2024
Antwort von Christian Bernreiter CSU • 31.10.2024
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Auch ich beobachte mit Besorgnis, wie sich Kräfte entwickeln, die unsere Demokratie gefährden.
Ursachen für die Verzögerung bei der Bearbeitung sind ebenso vielfältig.
Es gibt nach wie vor große Unterschiede in der geistigen und emotionalen Reife zwischen einem 18-Jährigen und einem 25-Jährigen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass Gerichte weiterhin die Möglichkeit haben, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein junger Mensch nach Erwachsenenstrafrecht oder nach Jugendstrafrecht bestraft werden sollte.