![Stephan Seiter Prof. Dr. Stephan Seiter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Stephan-Seiter-Pressefoto-3%20%281%29.png?itok=EE4t0bz1)
Die Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis eine Degradierung nötig macht. Die rechtlichen Auflagen für solche Disziplinarverfahren sind hoch.
Die Voraussetzung dafür ist aber ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis eine Degradierung nötig macht. Die rechtlichen Auflagen für solche Disziplinarverfahren sind hoch.
Politische Beamte, also Staatssekretäre, werden ernannt, damit die Umsetzung der Ziele der Regierung in die Spitze der Ministerien hinein gewährleistet ist.
Die Kosten durch die Regelung des einsteiligen Ruhestandes sind beträchtlich
So weit mir ersichtlich ist, hat die Staatssekretärin sich falsch verhalten und damit das Vertrauen der Ministerin verloren, was eine weitere Zusammenarbeit ausschließt. Die Frage des Schweregrades des Fehlverhaltens aus beamtenrechtlicher Sicht kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Die Höhe der Bezüge und die Regelung der Versorgung dienen auch als Anreizsystem, um qualifizierte Fachleute für diese sensiblen Positionen zu gewinnen und die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und politische Kontinuität zu gewährleisten.