Frage von Matthias B. • 05.11.2024
Antwort von Edgar Naujok AfD • 18.11.2024
Zu dem genannten Vorfall haben sich sowohl der Bundes-, als auch der sächsische Landesverband meiner Partei hinreichend geäußert.
Zu dem genannten Vorfall haben sich sowohl der Bundes-, als auch der sächsische Landesverband meiner Partei hinreichend geäußert.
Solche Berechnungen sind deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur als vorläufig zu betrachten.
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.
Es sollte nur noch eine begrenzte Menge pro Kunde verkauft werden dürfen um Monohecken zu vermeiden, generelles Verkaufsverbot halte ich für zu übertrieben.