Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.
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Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss.
Vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich aber leider nicht beantworten kann, da sich das tatsächlich meiner Kenntnis entzieht
Ob es eine treibende Kraft in der damaligen Koalition in dieser Angelegenheit gab, kann ich nicht beurteilen
Einen echten Paradigmenwechsel haben wir mit der Änderung des Hochschulgesetzes im März 2024 geschafft. Dies garantiert nun ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium.
Sie haben diese und ähnliche Fragen ebenfalls meinem Kollegen Benjamin Raschke gestellt. Für die Beantwortung Ihrer Frage möchte ich deshalb auf seine ausführlichen Antworten dazu verweisen.