Frage von Lysiane D. • 09.07.2024
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Antwort von Axel Müller CDU • 09.07.2024
Sehr geehrte Frau D.,
Anmerkung der Redaktion
Diese Frage wurde leider mit einem Standard-Textbaustein beantwortet. Die Frage gilt daher als nicht beantwortet.
Sehr geehrte Frau D.,
Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Um zu vermeiden, die Solidargemeinschaft mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich auch zunächst von einer Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann, sollte die Regelung für das Schonvermögen eingeschränkt werden.