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Mir persönlich ist wichtig, dass wir als Gesetzgeber unserer Verantwortung gegenüber den Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden gerecht werden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50, über sechs Monate alten Rindern erlaubt.
Bei Deutschen mit „gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland“ hingegen, kann eine „deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln.“
mit der Verbesserung des Tierschutzgesetzes sind auch verbesserte Haltungsbedingungen für Nutztiere im landwirtschaftlichen Bereich vorgesehen.
Konkret bräuchte es aus meiner Sicht: Eine regionale Wohnungsbaugesellschaft, Städte und Gemeinden, die Grundstücke zur Verfügung stellen und staatliche Förderung für die Baukosten, um den Wohnraum bezahlbar zu halten.