
Spendenflut stoppen!
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"Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden deckeln!"
(...) für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung danke ich Ihnen. Da es viele und zum Teil falsche Gerüchte über die Telekommunikationsüberwachung gibt, möchte ich es zum Anlass nehmen, Ihnen einen umfassenden Überblick über das Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung zu geben. (...)
(...) Die Speicherung von Daten, nicht von Inhalten, für sechs Monate und ihre Verwertung in engen rechtlichen Grenzen (u. a. (...)
(...) die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten stellt einen Eingriff in die Bürgerrechte dar, der nur mit guten Gründen gerechtfertigt werden kann. Deshalb kann ich Ihre Bedenken gut nachvollziehen. (...)
Sehr geehrter Herr Goebel,
(...) Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. (...)