Frage an Hans-Peter Bartels von Jan H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,
Sie haben am 09. November 2007 im Deutschen Bundestag FÜR die Vorratsdatenspeicherung (Telekommunikationsüberwachung) gestimmt.
a) Können Sie mir bitte in kurzen Stichworten IHRE Beweg-Gründe für solch eine schwerwiegende Entscheidung nennen?
b) Wie definieren SIE den Aufgaben- und Interessenbereich eines Abgeordneten?
Mit besten Grüßen aus Kappeln an der Schlei
Heiland
Sehr geehrter Herr Heiland,
vielen Dank für Ihre Mail zur Vorratsdatenspeicherung.
In der SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag haben wir es uns in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht leicht gemacht und hatten deutliche Vorbehalte gegenüber den ursprünglich von der EU geplanten Regelungen. Diese sahen gegenüber der Direktive, welche die Bundesregierung jetzt in Brüssel durchgesetzt hat, noch deutlich weiterreichende Speicherungsmöglichkeiten vor.
Ursprünglich sollten auch sog. „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden. Die Speicherung dieser Daten hätte bei den Telekommunikationsunternehmen zu erheblichen Kosten geführt. Dieses Thema ist vom Tisch: „Erfolglose Anrufversuche“ müssen grundsätzlich nicht gespeichert werden. Gleiches gilt für die Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Ihre Aufzeichnung wurde nicht in die europäische Richtlinie aufgenommen und dadurch verhindert, dass durch das Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird.
Beim Internet wird lediglich gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden auch Daten zur Internettelephonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie nicht gespeichert werden. Die Richtlinie enthält darüber hinaus strenge Vorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Auf Betreiben der SPD wurde aus den Wünschen von Koalitionspartner und EU, die sehr viel weiter reichten als alles, was uns gerechtfertigt erschien, ein Gesetz, das die bisherige Praxis der Telefon- und Internetanbieter zu möglichst geringen Teilen abändert und die Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich hält.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wie ich meine Aufgaben als Abgeordneter begreife und wahrnehme, mögen Sie vielleicht meinen jährlichen Tätigkeitsberichten (verfügbar auf meiner Homepage unter ( http://www.hans-peter-bartels.de/bartels.php/cat/14/title/Rechenschaft ), meinen typischen Wochenplänen ( http://www.hans-peter-bartels.de/bartels.php/cat/12/title/Typische_Woche ) oder meinen dort ebenfalls abrufbaren Veröffentlichungen entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels