
Spendenflut stoppen!
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"Unternehmensspenden an Parteien verbieten, Privatspenden deckeln!"
(...) Ich möchte ferner bemerken, dass es ist nicht richtig, dass die meisten Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Arbeitslosengeld-II bestreiten, mit dem von Ihnen angegebenen Betrag auskommen müssen. Der im öffentlichen Bewusstsein verankerte Glaube, dass das ALG-II lediglich aus dem Regelsatz von 352 Euro monatlich bestünde, ist ein Irrglaube. Zu diesem Regelsatz treten eine Reihe weiterer Leistungen (z.B. Kosten der Unterkunft und Heizung) hinzu. (...)
Sehr geehrter Herr Bidner,
(...) auch BVerfGE 100, 313 )."Der Staat benötigt eine besondere Befugnisnorm, um auf Verbindungsdaten zugreifen zu dürfen, die bei Privatunternehmen aufbewahrt werden. In diesem Zusammenhang ist der Richtervorbehalt von Bedeutung. (...)