Frage von Simone B. • 05.08.2024
Antwort von Jasmina Hostert SPD • 27.08.2024
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Wir werden das Anbindehaltungsverbot mit der Novelle des TSG einführen. Es gelten Ausnahmen für kleinere Rinderbetriebe sowie eine 10-jährige Übergangszeit.
Tiertransporte in Drittländern unterstehen nicht der nationalen Gesetzgebung. Daher können wir solche Verbote zwar begrüßen, aber nicht rechtlich umsetzen.