Frage von Christopher N. • 27.12.2024
Antwort ausstehend von Wolfgang Weißkopf CDU
Wohngeld und Kinderzuschlag gehören zu den aufenthaltsrechtlich unschädlichen Sozialleistungen. Gerade soll ja der Kinderzuschlag verhindern, dass Eltern wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen müssten.
Seit dem 15. Februar 2024 erhalten neu ankommende Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und denen Grundleistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem genannten Datum bewilligt werden, im Rahmen eines Hamburger Modellprojektes ihre Leistungen in Form der Bezahlkarte („SocialCard“).