Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Sehr geehrter Herr Scheinpflug,
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,
Hallo Frau Gentschow.
Zum Thema Ausbildungs- und Arbeitsplatzprobleme, möchte ich auf meine Antwort an Frau Werner, hier im Forum verweisen.
Zum Thema Bildungschancen, lohnt ein Blick auf meine Antwort an Frau Katharina b.
Sehr geehrter Herr Weber,
ich danke Ihnen für Ihre E-Mail, in der Sie Ihre Argumente für und gegen einen Volksentscheid auf Bundesebene ausführen.