Frage von Dorothea g. • 31.08.2023
Antwort ausstehend von Friederike Becker FDP
Die THG-Prämie soll auch Roller unter 45 km/h betreffen.
Die THG-Quote war nie für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmt, da die Auszahlung der Quote mehr Verwaltungskosten nach sich zieht, als Beträge ausgezahlt werden.
Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:
Mir ist bewusst, dass der Hinweis auf die Zuständigkeiten nicht gern gesehen ist.