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Katrin Schleenbecker
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Frage von Michael H. •

THG-PRÄMIE auch für E-Vespa

Sehr geehrte Frau Schleenbecker, in den letzten Jahren fahre ich statt mit dem Auto mit einem Elektroroller UNU zur Arbeit. Mit dem Fahrrad ist die Strecke leider zu weit. Da ich statt mit Verbrenner mit dem Elektrofahrzeug fahre, spare ich viele Treibhausgase ein. Dies wurde mir mit der jährlichen Zahlung der THG Prämie honoriert . Nun wurde dies aber leider für Riller bis 45 kmh gestrichen. Beim Auto aber nicht. Es ist sehr schade, da ich zum einem deutlich weniger Energie als ein EAuto verbrauche und nicht entsprechend gleichbehandelt werde. Auch wäre es für mich beim nächsten Kauf dann wieder sie Frage,ob ich auf einem ERoller verzichte und wieder Auto fahren muss. Öffentliche sind keine Alternative, da ich fast 1,5 h brauche, mit dem Roller 20 min. Könnten Sie dafür eintreten, dass die THG-Prämie wieder für zugelassene Kleinfahrzeuge wie ERoller gelten. Viele Dank für Ihre Bemühungen

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Sehr geehrter Herr H.

zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem von Ihnen angeführten Instrument der THG-Quote für Elektroautos um eine Bundesinitiative handelt. Ich empfehle Ihnen für Details daher den Kontakt zu Kolleg*innen im Bundestag. Die THG-Quote für Elektroautos wurde bundesseitig geschaffen, um im Verkehrssektor den Treibhausgas-Ausstoß zu reduzieren, indem das Mineralölgewerbe Abgaben leistet, mit denen die Nutzung von Elektromobilität unterstützt werden soll. Beim Wegfall der Quote für Elektrokleinstfahrzeuge handelt es sich nach meinen Informationen um eine nachträgliche Korrektur des Rechtsrahmens. Die THG-Quote war nie für Elektrokleinstfahrzeuge bestimmt, da die Auszahlung der Quote mehr Verwaltungskosten nach sich zieht, als Beträge ausgezahlt werden.

Vielen Dank aber dafür, dass Sie mich auf das Thema aufmerksam gemacht haben! Ich fahre ja selbst eine ähnliche E-Vespa und häufig kann auch ich dadurch das Auto stehen lassen.

Mit freundlichem Gruß, 

Katrin Schleenbecker 

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