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Frage von Michael H. • 31.08.2023
Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von Dagmar Schmidt
SPD
• 12.10.2023

Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:

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