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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Töten von nicht betäubten Tieren erlaubt bleibt, wenn es sich um eine weidgerechte Ausübung der Jagd handelt.
Für mich steht fest, dass sich die Jagd am Tierschutz messen lassen muss. Totschlagfallen lehne ich ab, da nicht unterschieden werden kann, wer getötet wird. In einigen Bundesländern sind bereits jegliche Totschlagfallen verboten – ein einheitliches Verbot auf dem gesamten Bundesgebiet wäre wünschens- und erstrebenswert.
Sehr geehrter Herr M., vielen Dank für Ihre Frage. Unsere Grüne Fraktion hat sich gegen Abbau in Würschnitz-West ausgesprochen. Anbei unser Positionspapier.
Im Moment ist keine Mehrheit in Sicht, die Tieren in unserem Grundgesetz ein Grundrecht einräumt. Ich stimme Ihnen aber zu, dass diese Grundgesetzänderung notwendig wäre, damit Tiere umfassend und gut geschützt wären.
Deutschland hat bereits jetzt höhere Standards bei der Tierhaltung im Vergleich zum EU-Binnenmarkt und erst recht weltweit.