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Thomas Löser
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fabian M. •

Naturschutz Ottendorf-Okrilla, Trinkwasserversorgung Dresden und Umgebung

In Ottendorf-Okrilla Nord entsteht ja ein riesiger Tagebau, Kies-und Sandabbau. Dafür werden viele Hektar Wald und Heidelandschaft zerstört. Biotope und Moore werden beeinflusst, trocken gelegt oder unwiderruflich in ihre Natürlichkeit zerstört. Nachdem der Raubbau erfolgt ist, sollen dort Fremdstoffe per LKW Zufuhr abgelagert, eingelagert werden. Schon jetzt sind dort tausende von Tonnen belastendes Material abgelagert wurden, schon zu DDR-Zeiten. Diese Gefahrstoffe sickern ins Grundwasser, dies ist allgemein bekannt. In einigen Jahren wird die Belastung der Gefahrstoffe auch den Wasserspiegel, das Grundwasser von Dresden erreichen. Diskussionen dazu findet man zu hauf in Foren im Internet. Was tun Sie dagegen? Wie wollen Sie das Grundwasser schützen? Warum haben die Grünen, als Partei, diesen Eingriff in die Natur nicht verhindert? Sauberes Trinkwasser ist ein fundamentes Menschengrundrecht, oder sehen Sie oder ihre Partei dies anders und stellen wirtschaftliche Interessen darüber?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M., vielen Dank für Ihre Frage. Anbei unser POSITIONSPAPIER vom Oktober 2021 zum Thema Kiesabbau Würschnitz-West. Unsere Fraktion hat sich gegen den Abbau ausgesprochen und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Letztendlich liegt die Verantwortung aber beim Wirtschaftsministerium 

Die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag spricht sich gegen den geplanten Kies-Tagebau „Würschnitz-West“ in der Laußnitzer und Radeburger Heide aus. Insbesondere ein Abbau zwischen den beiden Mooren darf aus unserer Sicht nicht genehmigt werden. Bereits durch den vorhandenen Kiesabbau drohen Zerstörungen, Beschädigungen, Veränderungen sowie nachhaltige Störungen der geschützten Wald-, Quell- und Moorgebiete in der Laußnitzer und Radeburger Heide. Eine Erweiterung der Abbaufläche verstärkt diese Gefahren.

Allerdings können weder Landtag noch Kreistag Genehmigungen in diesem Verfahren beschließen oder versagen. Zuständig für diese bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist das Sächsische Oberbergamt (OBA) beim Sächsischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Das OBA muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die zuständigen Fachbehörden anderer Ministerien sowie die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (hier Landkreise Bautzen und Meißen) im erforderlichen Umfang beteiligen. Angehört werden müssen auch Behörden aus dem Bereich des Sächsischen Ministeriums für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), insbesondere hinsichtlich einer FFH- Verträglichkeitsprüfung. Der Sächsische Staatsbetrieb Sachsenforst ist zudem als Waldeigentümer indirekt vom Verfahren betroffen, da er auf Grund bergrechtlicher Festsetzungen zur Flächenbereitstellung verpflichtet werden kann.

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, Dresden, Oktober 2021

  1. Wir erwarten vom verfahrenszuständigen OBA, im Rahmen des
    Planfeststellungsverfahrens eine vollständige und sorgfältige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Maßgeblich muss in dieser Prüfung die potentielle Gefährdung der geschützten Arten, der alten Waldbestände, der unersetzbaren Quell- und Moor- gebiete eine erhebliche Rolle spielen. Mindestens gleichrangig müssen zudem die hydrogeologischen Auswirkungen des Kiesabbaus auf den Gesamtraum betrachtet und gründlich gegen den Eingriff abgewogen werden.

2. Wir bauen darauf, dass das SMEKUL zu den naturschutz- und forst-
fachlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Kiesabbau eine enge Abstimmung zwischen SBS als obere Forstbehörde und den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden sucht, um dem OBA umfassende Stellungnahmen zu Fragen des Arten- und Natur- schutzes, des Waldes und der Hydrogeologie vorlegen zu können.

3. Wir drängen darauf, dass die mit dem Energie- und Klimaprogramm
Sachsen 2021 beschlossene Notwendigkeit der Stabilisierung von Ökosystemen und Biotopen durch Verbesserung des Wasserhaushaltes von Mooren sowie der Moorregeneration im Planfest- stellungsverfahren beachtet wird. Wir erkennen den besonderen Beitrag von intakten Mooren als CO2-Senken zum Klimaschutz an. Wir setzen uns dafür ein, dass die Moore in Sachsen künftig wieder eine moortypische Vegetation aufweisen und revitalisiert werden.

4. Wir erwarten vom OBA begleitend zum Planfeststellungsverfahren
einen transparenten und konstruktiven Dialog mit der Bürgerinitiative Würschnitz ,,Contra Kiesabbau“ und dem NABU Sachsen, insbesondere die Vorlage belastbarer Unterlagen.

5. Wir bestärken die zuständigen Landratsämter Meißen und Bautzen darin, alle arten-, naturschutz-, und waldfachlichen Belange vorzutragen und deren konsequente und vollständige Berücksichtigung einzufordern.

6. Wir verstehen die berechtigten Anliegen der betroffenen An-
wohnerinnen und Anwohner und ermutigen diese, gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreistag von den Landkreisbehörden eine hohe Transparenz zu allen Verfahrensschritten und Verfahrensinhalten gegenüber der Öffentlichkeit einzufordern.

7. Wir erwarten vom Sächsischen Staatsbetrieb Sachsenforst, jeglicher einvernehmlichen Lösung über die bergbauliche Nutzung der betroffenen Waldflächen nicht zuzustimmen, solange und sofern die Auswirkungen auf das EU-Vogelschutzgebiet und die in der Nähe befindliche Fauna-Flora-Habitat-Gebiete nicht vollständig und ordnungsgemäß geprüft sind.

8. Wir unterstützen die Beschwerde des Naturschutzbundes Sachsen bei der Europäischen Kommission wegen möglichem Verstoß gegen EU-Recht durch den bestehenden und geplanten Kiesabbau in Bezug auf das EU-Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“, das in der Nähe befindliche Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf‘“ sowie die Naturschutzgebiete „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ und „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“.

9. Wir setzen uns dafür ein, in Sachsen eine Schlichtungsstelle
Bergschäden einzurichten, die im Falle von einzelfallbezogenen Streitigkeiten mit Bezug auf Bergschäden, die durch mineralische und fossile Rohstoffgewinnung entstehen, ein niedrigschwelliges Schlichtungsverfahren anbietet.

Wir machen uns für eine stärkere Ausrichtung der sächsischen

10.
Rohstoffstrategie auf Recyclingbaustoffe stark, um den Kiesabbau in Sachsen insgesamt zu begrenzen und zurückzudrängen.

11. Wir kämpfen für eine umfassende Bergrechtsreform auf Bundes- Ländern geltende Sonderregelungen für Abbaurechte und ebene, insbesondere um die Abschaffung der in den ostdeutschen Abbaubetrieben.

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