Sehr geehrter Herr Dr. Weinmann,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 30. April 2016.
Sehr geehrter Herr Dr. Weinmann,
vielen Dank für ihre Anfrage vom 30. April 2016.
(...) Hendricks und Herrn Gabriel verständigt. Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Meiner Ansicht nach, sind die Aussagen seitens der Grünen wenig glaubwürdig. (...)
(...) Natürlich muss alles versucht werden, um eine Gefährdung durch diese Atomkraftwerke auszuschließen. (...)
(...) Für die fachliche und wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes ist in Deutschland das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zuständig. Das BfR kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. (...)
(...) Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. (...)
(...) Bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 28. April 2016 habe ich mich als einer von 5 Unionspolitikern für ein Verbot der Fracking-Technologie ausgesprochen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte einen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ auf Drucksache 18/7551 vorgelegt. (...)